Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Justin Boch Solutions
Inhaber: Justin Boch
Königsberger Str. 174
48157 Münster
E-Mail: kontakt@boch-solutions.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von Justin Boch Solutions, Inhaber Justin Boch, nachfolgend „Auftragnehmer“, gegenüber seinen Auftraggebern.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Als Unternehmer gilt hiernach auch, wer die Leistungen im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beauftragt. Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten, Projektbeschreibungen oder Einzelverträgen, gehen diesen AGB vor.
(5) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Webdesign
- Webentwicklung
- Erstellung und Weiterentwicklung von Websites und Webanwendungen
- technische Einrichtung und Optimierung
- digitale Gestaltung
- Beratung im digitalen Umfeld
- optionale Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(3) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer insbesondere nicht:
- einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg,
- bestimmte Umsätze, Anfragen oder Conversion-Raten,
- bestimmte Suchmaschinenplatzierungen,
- eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Pflichtangaben, Datenschutztexten, Impressum, AGB oder sonstigen Rechtstexten,
- die dauerhafte Kompatibilität mit allen Browsern, Endgeräten, Systemversionen oder Drittanbieter-Diensten.
(4) Leistungen im Zusammenhang mit Hosting, Domains, E-Mail-Diensten, externen Plugins, Schnittstellen, APIs, Fremdsoftware, App-Stores, Plattformen, Zahlungsanbietern oder sonstigen Leistungen Dritter sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Die nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen sind ausschließlich mit unserem Auftraggeber vereinbart. Eine Berührung Dritter mit unseren Leistungen sowie Zugänglichmachung von und Begründung von Vertrauen in die Leistungsergebnisse ist nicht Teil der vereinbarten Leistungen.
(6) Die Parteien beziehen keine Dritten in den Schutzbereich des Vertrages ein, es sei denn, die Parteien haben die Einbeziehung schriftlich ausdrücklich und unter Nennung des Dritten vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt und der Auftragnehmer diese Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Angaben auf Websites, in Portfolios, Präsentationen, Preislisten, Social-Media-Auftritten oder Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Schriften, Dokumente und sonstigen Materialien, rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Verzögerungen, Mehraufwand oder Nachteile, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft erfüllt, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(4) Vereinbarte Fristen verschieben sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt.
(5) Entsteht dem Auftragnehmer aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser entsprechend § 6 dieser AGB gesondert berechnet werden.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Mitwirkung des Auftraggebers auszusetzen.
§ 5 Leistungsfristen und Termine
(1) Leistungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände, insbesondere fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen und Abschläge entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu stellen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu beginnen.
(5) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Restbetrag nach Fertigstellung, Abnahme oder Rechnungsstellung sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
(6) Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, stellen Sonderleistungen dar, welche nach zeitlichem Aufwand zusätzlich abgerechnet werden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über den voraussichtlichen Mehraufwand. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich, sofern es keine gesonderte Vereinbarung gibt, nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz des Auftragnehmers, aktuell Euro_____.
(7) Dies gilt insbesondere für:
- nachträgliche Änderungswünsche,
- zusätzliche Designvarianten,
- zusätzliche Unterseiten oder Funktionen,
- neue Inhalte,
- zusätzliche Abstimmungsrunden,
- nachträgliche technische Erweiterungen,
- Mehraufwand aufgrund unklarer, verspäteter oder geänderter Vorgaben des Auftraggebers.
(8) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis offene Forderungen ausgeglichen sind. Der Auftragnehmer ist zudem zur Sperrung des Zugangs zu vereinbarten Leistungen berechtigt.
§ 7 Korrekturen und Änderungswünsche
(1) Sofern nicht abweichend vereinbart anders geregelt, sind bei Leistungen im Bereich ………….. im Projektpreis bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten.
(2) Eine Korrekturschleife bedeutet die abschließende Rückmeldung des Auftraggebers zu einem vom Auftragnehmer vorgelegten Arbeitsergebnis innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Solange der Auftraggeber seine Rückmeldung nicht als abschließend kennzeichnet oder bezeichnet, kann der Auftraggeber die weitere Bearbeitung von Teilkorrekturen, Änderungen, Nachreichungen etc. zurückstellen. Hierdurch möchten die Parteien den Abstimmungsprozess straffen.
(3) Nach einer abschließenden Rückmeldung vorgenommene Nachreichungen, weitere Teilkorrekturen oder nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Bestandteile können als neue Korrekturschleife oder als Zusatzaufwand berechnet werden.
(4) Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet.
§ 8 Abnahme
(1) Bei Werkverträgen (z.B. Website-Erstellung, Automatisierungen) erfolgt die Abnahme im Regelfall nach den einzelnen Projektphasen und endet in der Gesamtabnahme. Nach Fertigstellung der Leistung führt der Auftragnehmer eine Testphase durch, in der auch der Kunde die Funktionsfähigkeit überprüft.
(2) Auftretende wesentliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(3) Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme oder nimmt er diese nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung zur Abnahme vor, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Auftragnehmer auf die Folgen einer unterlassenen Abnahme ausdrücklich hingewiesen hat und der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel in Textform angezeigt hat.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Die vom Auftragnehmer erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (Werke) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber den erstellten Arbeits- und Leistungsergebnissen, insbesondere an erstellten Webseiten das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Website uneingeschränkt zu nutzen, zu bearbeiten, zu verändern, an Dritte zu übertragen oder weiter zu veräußern, ohne dass hierfür eine weitere Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich ist.
(3) Die in vorstehendem Absatz geregelte Übertragung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung, dass der Kunde die jeweils vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt hat.
(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wird kein Nutzungsrecht übertragen an:
- Entwürfe,
- Rohdateien,
- offene Arbeitsstände,
- Zwischenversionen,
- nicht ausgewählte Designvarianten,
- interne Konzepte,
- wiederverwendbare Bausteine,
- Frameworks,
- Bibliotheken,
- Tools,
- Standardskripte und Systembestandteile des Auftragnehmers.
(5) Bei der Verwendung von Drittmaterialien (z. B. Stockfotos, Icons, Plugins, Open-Source-Komponenten und Libraries) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten.
(6) Der Auftragnehmer behält sich – auch im Falle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Auftraggeber – ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke (z.B. Eigenwerbung) vor.
(7) Der Auftraggeber erhält kein Miturheberrecht, auch wenn dieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.
§ 10 Inhalte und Verantwortung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter zu prüfen.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte oder Weisungen resultieren, sofern der Auftraggeber die Ursache gesetzt hat.
(4) Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 11 Hosting, Domains, Drittanbieter und Fremdleistungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer weder Hosting noch Domainregistrierung noch laufende Administration externer Dienste.
(2) Unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Auswahl, Einrichtung oder Konfiguration von Hosting, Domains, Plugins, Tools, Schnittstellen, Zahlungsanbietern oder sonstigen Leistungen Dritter, erfolgt dies nur im Rahmen einer gesondert vereinbarten Leistung oder als unterstützende Nebenleistung.
(3) Verträge über Leistungen Dritter kommen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Sicherheit, Preisentwicklung, Funktionsumfang, Richtlinienänderungen oder Ausfälle von Drittanbieter-Leistungen.
§ 12 Exit / Offboarding
Bei Vertragsende stellt die der Auftragnehmer die Werke, soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, in technisch üblichem Format bereit (Webseiten-Dateien, Datenbanken, Konfigurationsdateien, Dokumentationen). Die Weiterführung, Nutzung und Betrieb nach Vertragsende obliegen dem Kunden. Weitere Leistungen nach Vertragsende, bspw. Support sind nicht geschuldet, sondern können Gegenstand eines separaten Wartungs-/Servicevertrags sein.
§ 13 Gewährleistung
(1) Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
(2) Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(3) Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei:
- nur unerheblichen Abweichungen,
- technisch unvermeidbaren Darstellungsunterschieden,
- Einschränkungen aufgrund von Drittanbieter-Systemen,
- Änderungen oder Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter nach Übergabe,
- Fehlern, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten oder Systeme verursacht werden.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:
- den Inhalt der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und Werbemaßnahmen.
- Vorgänge, die durch Drittanbieter (z.B. Google, Facebook) veranlasst werden, insbesondere die Entfernung einzelner Werbekampagnen oder Ranking-Veränderungen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
(4) In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für entgangenen Gewinn.
§ 15 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Namens oder der Firma des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, im Portfolio oder in sozialen Medien.
(2) Vertrauliche Informationen des Auftraggebers dürfen dabei nicht offengelegt werden.
(3) Ein sichtbarer Hinweis auf den Auftragnehmer im Footer, Impressum oder sonstigen Bereichen des Projekts wird nur gesetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 16 Projektunterbrechung, Kündigung und Projektabbruch
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt vorübergehend auszusetzen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung nicht erbringt oder mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät.
(2) Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Wartungs-, Pflege- oder Supportvereinbarungen, können nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung gekündigt werden.
(3) Bei werkvertraglichen Projekten bleibt das gesetzliche Recht zur freien Kündigung unberührt.
(4) Im Fall der Kündigung oder des Projektabbruchs sind die bis dahin erbrachten Leistungen, nachweisbar angefallene Aufwände sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten vom Auftraggeber zu vergüten.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 18 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://boch-solutions.de/datenschutz.
(2) Sofern der Auftragnehmer für den Auftraggeber personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO (inkl. Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern, Sicherheitsmaßnahmen, Löschung/Rückgabe). Der Einsatz/Wechsel von Unterauftragsverarbeitern erfolgt nach den in Art. 28 Abs. 2–4 DSGVO vorgesehenen Voraussetzungen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.